Ausgangssperre – was gilt für Betriebe und Arbeitnehmer?
Handlungsstrategien zu den neuesten Entwicklungen- was Sie jetzt beachten müssen!
Handlungsstrategien zu den neuesten Entwicklungen- was Sie jetzt beachten müssen!
Autor: Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht,
HMS.Barthelmeß Görzel Rechtsanwälte GbR
Soeben hat der Freistaat Bayern angekündigt, Ausgangsbeschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus einzuführen.
Es ist davon auszugehen, dass andere Bundesländer oder Kommunen ebenfalls Ausgangsbeschränkungen oder Betretungsverbote aussprechen.
Nach bisheriger Lage der Dinge ist jedoch der Weg zur Arbeit weiterhin erlaubt. Im Regelfall ist hierfür eine Arbeitgeberbescheinigung erforderlich.
Genaue Vorgaben, wie eine Arbeitgeberbescheinigung auszusehen hat, gibt es noch nicht.
Bis auf weiteres empfehlen wir diese Vorlage: Ausgangssperre Arbeitgeberbescheinigung
Gerade vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung möchten wir Sie abschließend nochmals darauf hinweisen, dass alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit sind und auch nicht sein können. Unsere Vorlage orientiert sich an einem offiziellen Muster aus Süddeutschland.
Wir hoffen jedoch, dass Ihnen unsere Vorlage weiterhilft und dass Ihr Unternehmen, Ihre Mitarbeiter und Sie die Corona-Krise möglichst unbeschadet und vor allem gesund überstehen. Lassen Sie uns mit unserem alltäglichen Handeln nun alle gemeinsam dazu beitragen, dass wir möglichst viele Leben retten und eine Überlastung unseres Gesundheitssystems verhindern.
Wir sind jetzt alle gefragt – jeder in dem Bereich, in dem er ganz persönlich Verantwortung trägt.